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© SPD Parteivorstand/Susie Knoll, Florian Jaenicke
© SPD Parteivorstand/Susie Knoll, Florian Jaenicke

„Eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung kann es meiner Meinung nach deshalb nicht geben, weil diese in ihrem Kern bereits verfassungswidrig ist.“

Christina Kampmann, Bundestagsabgeordnete der SPD im Rahmen der Bundestagsdebatte zur Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht am 25. Februar 2014Von Walter
Kategorisiert in Allgemein, Bundestag, Netzpolitik, Online-Recht, Personen, SPD

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