„Endlich hat auch Bundesregierung erkannt, wie wichtig Regelungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet sind. Noch im Dezember 2010 hatte sie einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt.“ benerken Marianne Schieder und Elvira Drobinski-Weiß, die zuständigen Berichterstatterinnen der SPD-Bundestagsfraktion, zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und fahren fort:“ So sehr wir das jetzige Ansinnen begrüßen und unterstützen, so sehr bedauern wir, dass diese Hilfe für rund sechs Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher zu spät kommt.
Die vorliegende Regelung berücksichtigt zudem nicht die Verbraucherinteressen in der erforderlichen Weite: Um ausreichenden Schutz der Verbraucher zu garantieren, ist eine strenge Reglementierung der Inkassounternehmen erforderlich.
Unseriöse Inkassounternehmen treiben Forderungen ein, die tatsächlich nicht existieren oder verlangen unverhältnismäßig hohe Gebühren. Mit ihren Drohbriefen bewegen sie viele Verbraucherinnen und Verbraucher zur Zahlung unberechtigter Forderungen. Wir brauchen Regeln, um diese Unternehmen in ihre Schranken zu weisen. Erst wenn dieser Schutz gesetzlich verankert ist, haben wir unsere Aufgabe als Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher erfüllt.“